Grundlage für jede Beratung ist eine Bestandsaufnahme vor Ort. Gern vereinbaren wir dafür einen Termin mit Ihnen, um dabei direkt Ihre Vorstellungen zu erfahren und die Möglichkeiten am Gebäudes zu analysieren. Die dabei gewonnenen technischen Informationen fliessen dann in das Projekt ein. Nur so ist es uns möglich, die optimale Befestigungsvariante auszuwählen oder aber Probleme zu erkennen, die mit der Errichtung der Werbeanlage einhergehen könnten (z.B. Mindestabstand zu Lichtsignalanlagen).
Besonderes Fingerspitzengefühl bei der Gestaltung von Werbeanlagen erfordern Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Dabei gilt es, bereits in der Konzeptionsphase bestimmte Vorgaben einzuhalten, damit das Vorhaben überhaupt bautechnisch und denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig ist.
Ja, man muss für fast jede Werbeanlage einen Bauantrag für die Errichtung/Änderung von Werbeanlagen in Dresden und allen deutschen Städten stellen.
Diesen Vorgang können wir gern für übernehmen. Vom Ausfüllen des Bauantrages über Flurkartenauszüge, Bauzeichnungen bis hin zum Standsicherheitsnachweis können wir fast alle Dinge erledigen. So können wir Ihre Werbeanlage rechtlich sicher errichten und späterem Ärger mit Behörden vorbeugen.