Wer Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO wahrnehmen will, benötigt am Fahrzeug Warnmarkierungen nach DIN 30710.
Bei Einkauf und Verklebung dieser Warnmarkierungen gibt es eine Menge zu beachten, damit sowohl das Material, die Größe und die Verarbeitung der DIN 30710 entsprechen. Gern passen wir Ihre Fahrzeugbeschriftung den Vorschriften dieser DIN an.
Werbebeschriftung, Lieferung und normgerechte Applikation der Warnmarkierungen bieten wir aus einer Hand.
In letzter Zeit häufen Informationen, wonach Fahrzeugführer von Fahrzeugen ohne Warnkennzeichnung mit Bußgeldern belegt worden sind. Vermeiden Sie unnötige Ausgaben und Ärger, indem Sie Ihr Fahrzeug vorschriftsgemäß kennzeichnen lassen!
